Kellerer Sanitär Heizung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Kellerer Sanitär Heizung, Inhaber Christian Kellerer, gegenüber Verbrauchern, Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist:
Kellerer Sanitär Heizung
Inhaber: Christian Kellerer
Putzbrunnerstraße 343
81739 München
Deutschland
E-Mail: info@kellerer-shk.de

3. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot annimmt oder wir mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnen.

Technische Angaben, Mengen, Maße, Materialangaben und Ausführungsdetails beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationen. Ergeben sich vor Ort abweichende Gegebenheiten, können Anpassungen erforderlich werden.

4. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Arbeitsbericht oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

Zusätzliche Arbeiten, die sich erst während der Ausführung als notwendig oder sinnvoll herausstellen, werden dem Auftraggeber angezeigt und nach Beauftragung gesondert berechnet. Bei Gefahr im Verzug, insbesondere zur Vermeidung von Folgeschäden an Gebäuden oder Anlagen, dürfen erforderliche Sofortmaßnahmen auch ohne vorherige schriftliche Zustimmung ausgeführt werden.

5. Preise, Stundenlohnarbeiten und Material

Es gelten die im Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise. Soweit keine Pauschalpreise vereinbart sind, werden Arbeitszeit, Anfahrt, Material, Maschinen- und Geräteeinsatz sowie sonstige Nebenleistungen nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Bei Kundendienst-, Reparatur- und Störungsarbeiten erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach Aufwand, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.

Material wird zu unseren Verkaufspreisen berechnet. Diese können Einkauf, Beschaffung, Lagerhaltung, Gewährleistungsrisiko, technische Auswahl, Verwaltung und unternehmerische Kosten berücksichtigen.

6. Anfahrt, dringende Einsätze und Zuschläge

Anfahrtskosten, Fahrtzeiten und Parkkosten können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind.

Für Arbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, insbesondere abends, an Wochenenden und Feiertagen, können Zuschläge für dringende Einsätze berechnet werden. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung oder nach unseren zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Verrechnungssätzen.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstelle zugänglich ist und die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören insbesondere Zugang zu den betroffenen Räumen, Absperrmöglichkeiten, Strom- und Wasserzugang, ausreichende Bewegungsflächen sowie Informationen zu vorhandenen Leitungen, Schäden, Vorarbeiten oder Besonderheiten der Anlage.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Mitwirkung, unzugängliche Anlagen oder unzutreffende Angaben entstehen, können gesondert berechnet werden.

8. Termine und Ausführungsfristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Unvorhersehbare Umstände, Lieferverzögerungen, Krankheit, höhere Gewalt, behördliche Vorgaben oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Verzögerungen können zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen führen.

9. Abnahme

Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Inbetriebnahme oder Nutzung der Leistung kann als Abnahme gelten, soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt.

10. Zahlung

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.

Bei größeren Aufträgen, Sonderbestellungen oder Materialbeschaffungen können angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen vereinbart werden.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und erforderliche Mahnkosten geltend zu machen.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine feste Verbindung mit dem Gebäude entgegensteht.

12. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, Eingriffe Dritter, Verschleiß, ungeeignete Betriebsbedingungen, aggressive Medien, Frost, Verkalkung, Verstopfung, Korrosion außerhalb unseres Verantwortungsbereichs oder Änderungen an der Anlage nach unserer Leistung verursacht wurden.

13. Wartung und Betreiberpflichten

Technische Anlagen benötigen regelmäßige Wartung und sachgemäßen Betrieb. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung von Betreiberpflichten, Wartungsintervallen, Bedienungsanleitungen und Herstellervorgaben verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich ein Wartungsvertrag mit uns abgeschlossen wurde.

14. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung besteht nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

15. Fotos, Dokumentation und Arbeitsberichte

Zur Dokumentation von ausgeführten Arbeiten, Schäden, Anlagenzuständen und Mängeln können Fotos, Arbeitsberichte und technische Notizen erstellt werden. Personenbezogene Daten werden dabei nur verarbeitet, soweit dies zur Auftragsdurchführung, Dokumentation, Abrechnung oder Beweissicherung erforderlich ist.

16. Entsorgung

Die Entsorgung von Altteilen, Verpackungen, Bauschutt oder sonstigen Materialien erfolgt nur, wenn dies vereinbart wurde. Entsorgungskosten können gesondert berechnet werden.

17. VOB/B

Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nur einbezogen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und der vollständige Text vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde.

18. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. In diesem Fall wird der Verbraucher gesondert über sein Widerrufsrecht informiert.

Bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, können besondere gesetzliche Regelungen gelten.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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